§ 11 Abkommen über die Förderung und Schutz v
Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten
Die Bestimmungen dieses Abkommens gelten unabhängig von den diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten.
Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten
Die Bestimmungen dieses Abkommens gelten unabhängig von den diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten.