MinroG · Mineralrohstoffgesetz
§ 5 MinroGGrundeigene mineralische Rohstoffe
I. Hauptstück römisch eins. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Grundeigene mineralische Rohstoffe sind alle in den §§ 3 und 4 nicht angeführten mineralischen Rohstoffe.
MinroG · Mineralrohstoffgesetz
I. Hauptstück römisch eins. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Grundeigene mineralische Rohstoffe sind alle in den §§ 3 und 4 nicht angeführten mineralischen Rohstoffe.