§ 0 Begünstigungen für Kriegsbeschädigte im
Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr
Erlaß vom 19. Januar 1944, Zl. VIII b 101/44 A, betreffend Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung über Begünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr.
StF: RVBl. Nr. 1/1944
Auf Grund des § 5 der Verordnung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr vom 23. Dezember 1943 (Reichsgesetzbl. 1944 I S. 5) bestimme ich im Einvernehmen mit (Anm.: gegenstandslos) :