VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48x VBGVergütung Schulqualitätsmanagement
Abschnitt IIb Abschnitt römisch zwei b Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete des Schulqualitätsmanagements
(1) Der oder dem Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements gebührt eine monatliche Vergütung in der Höhe von 3,5% ihres oder seines Entgeltes.
(2) Auf die nach Abs. 1 gebührende Vergütung sind gemäß § 22 Abs. 1 erster Satz anzuwenden:
1. § 15 Abs. 1 letzter Satz GehG,
2. § 15 Abs. 4 und 5 GehG,
3. § 15a Abs. 2 GehG.