VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 54 VBGMonatsentgelt
Abschnitt III Abschnitt römisch drei Sonderbestimmungen für Vertragslehrer und Vertragsassistenten an Universitäten
Auf das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsassistentin oder des vollbeschäftigten Vertragsassistenten sind die Bestimmungen über das Monatsentgelt der Vertragslehrpersonen der Entlohnungsgruppe l 1 anzuwenden.
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- In Kraft seit 2026-07-01