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VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948

§ 60 VBGEntlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas K

ABSCHNITT V ABSCHNITT römisch fünf Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete des Krankenpflegedienstes

ДействуетОфициальный текст

Die im § 231b BDG 1979 und in der Anlage 1 zum BDG 1979 geregelten Ernennungserfordernisse für die Beamten des Krankenpflegedienstes gelten als Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas K. Hiebei entsprechen

der Verwendungsgruppe K 1 die Entlohnungsgruppe k 1,

der Verwendungsgruppe K 2 die Entlohnungsgruppe k 2,

der Verwendungsgruppe K 3 die Entlohnungsgruppe k 3,

der Verwendungsgruppe K 4 die Entlohnungsgruppe k 4,

der Verwendungsgruppe K 5 die Entlohnungsgruppe k 5,

der Verwendungsgruppe K 6 die Entlohnungsgruppe k 6.

История изменений
  • In Kraft seit 2016-07-31