VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 91g VBGKündigung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L Kündigung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch zwei L
Verwendungsbezeichnung
(1) Die Kündigungsbeschränkung des § 32 Abs. 4 gilt nicht für teilbeschäftigte Vertragslehrer.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile einen Monat und hat mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden. § 33a ist auf die Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L nicht anzuwenden.