Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Übereinkommen (Nr. 101) über den bezahlt · Übereinkommen (Nr. 101) über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft

§ 6 Übereinkommen (Nr. 101) über den bezahltArtikel 6

ДействуетОфициальный текст

Der bezahlte Jahresurlaub kann innerhalb der Grenzen geteilt werden, die durch die innerstaatliche Gesetzgebung, Gesamtarbeitsvertrag oder Schiedsspruch oder durch besondere Stellen, die mit der Regelung des bezahlten Urlaubs in der Landwirtschaft betraut sind, oder nach einem anderen von der zuständigen Stelle genehmigten Verfahren festgesetzt werden.