ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 165 ASVGZusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld, Krankengeld und Wiedereingliederungsgeld
7. UNTERABSCHNITT. Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft.
(1) Trifft ein Anspruch auf Wochengeld mit einem Anspruch auf Krankengeld oder einem Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld zusammen, so gebührt nur das Wochengeld.
(2) Die Dauer des Wochengeldanspruches wird auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches nicht angerechnet.
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- In Kraft seit 2017-01-19