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ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 208 ASVGRuhen der Versehrtenrente bei Anstaltspflege.

1. UNTERABSCHNITT. Leistungen im Falle einer körperlichen Schädigung des Versicherten.

ДействуетОфициальный текст

Wird einem Versehrten wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles oder wegen einer Berufskrankheit Anstaltspflege aus der Krankenversicherung oder Unfallversicherung gewährt, so ruht während dieser Zeit die auf Grund dieses Versicherungsfalles gebührende Versehrtenrente einschließlich allfälliger Kinderzuschüsse. Das Ruhen tritt jedoch in dem Ausmaß nicht ein, in dem die Rente unmittelbar vor der Anstaltspflege bzw. vor Beginn einer die Anstaltspflege verursachenden Arbeitsunfähigkeit gebührte.

История изменений
  • In Kraft seit 1973-01-01