ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 328 ASVGAbgeltung des Ersatzanspruches bei Krankenbehandlung.
ABSCHNITT II. ABSCHNITT römisch zwei. Beziehungen der Versicherungsträger zu den Trägern der Sozialhilfe
Kosten einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankenbehandlung (§§ 133 bis 137) sind mit einem Betrag abzugelten, der für jeden Tag der Dauer einer solchen Behandlung im Ausmaß des halben Krankengeldes (§ 141 Abs. 1) zu leisten ist.
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- In Kraft seit 1962-01-01