ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 32h ASVGVertragspartner-Analyse
6. Unterabschnitt Kontrolle und Controlling in der Sozialversicherung
Die Krankenversicherungsträger haben gemeinsam die Auswirkungen der Vertragspartner-Regelungen einem Controlling durch eine strukturierte Analyse jedenfalls mit dem Ziel zu unterziehen, eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen (Benchmarking) und der verschiedenen Honorierungssysteme, insbesondere hinsichtlich ihrer Anreiz- und Steuerungswirkung zu ermöglichen.