RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
§ 9 RGV
UNTERABSCHNITT A
Bei Benützung eines Flugzeuges wird der Flugpreis für das zur Benützung vorgeschriebene Flugzeug vergütet.
RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
UNTERABSCHNITT A
Bei Benützung eines Flugzeuges wird der Flugpreis für das zur Benützung vorgeschriebene Flugzeug vergütet.