§ 59d GehG
ABSCHNITT V ABSCHNITT römisch fünf Lehrer
Die Dienstzulagen nach den §§ 57 bis 59c, 71 und 71a und die Ergänzungszulagen nach § 58 Abs. 8 sind ruhegenussfähig.
Ссылается на
- GehG § 57
- GehG § 58
- GehG § 59c
- GehG ст. 71
- GehG ст. 71a
ABSCHNITT V ABSCHNITT römisch fünf Lehrer
Die Dienstzulagen nach den §§ 57 bis 59c, 71 und 71a und die Ergänzungszulagen nach § 58 Abs. 8 sind ruhegenussfähig.