§ 11 Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und d
Artikel 11
Die türkischen Arbeitnehmer sind in gleicher Weise wie österreichische Arbeitnehmer in der Sozialversicherung pflichtversichert.
Artikel 11
Die türkischen Arbeitnehmer sind in gleicher Weise wie österreichische Arbeitnehmer in der Sozialversicherung pflichtversichert.