§ 84 PG 1965Mitwirkung der Bundesrechenzentrum GmbH
Abschnitt XI Abschnitt römisch elf Sonderregelungen für Bedienstete und ehemalige Bedienstete des Wirtschaftskörpers Österreichische Bundesforste und der Österreichischen Bundesforste AG
Der Bundesrechenzentrum GmbH wird als Dienstleisterin die Abwicklung der nach diesem Abschnitt gebührenden Leistungen übertragen.
История изменений
- In Kraft seit 2005-01-01