PVWO · Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung
§ 36 PVWO
ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei ERRICHTUNG VON FACHAUSSCHÜSSEN
Den Wahlakten des Fachwahlausschusses im Sinne des § 26 Abs. 2 sind die gemäß § 35 Abs. 2 erfolgten Mitteilungen der Vorsitzenden der Dienststellenwahlausschüsse anzuschließen. Die Aufbewahrung der Wahlakten obliegt dem Vorsitzenden des Fachwahlausschusses.