PVWO · Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung
§ 42 PVWO
ABSCHNITT III ABSCHNITT römisch drei ERRICHTUNG VON ZENTRALAUSSCHÜSSEN
Der Zentralwahlausschuß hat die zugelassenen Wahlvorschläge den Dienststellenwahlausschüssen seines Bereiches spätestens 15 Tage vor dem (ersten) Wahltage mitzuteilen. Die Bekanntmachung dieser Wahlvorschläge obliegt den Dienststellenwahlausschüssen.
История изменений
- In Kraft seit 2019-08-01