FLAG · Familienlastenausgleichsgesetz 1967
§ 1 FLAG
Zur Herbeiführung eines Lastenausgleiches im Interesse der Familie werden die nach diesem Bundesgesetz vorgesehenen Leistungen gewährt.
История изменений
- In Kraft seit 1972-09-01
FLAG · Familienlastenausgleichsgesetz 1967
Zur Herbeiführung eines Lastenausgleiches im Interesse der Familie werden die nach diesem Bundesgesetz vorgesehenen Leistungen gewährt.