FLAG · Familienlastenausgleichsgesetz 1967
§ 12a FLAG
ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe gilt nicht als eigenes Einkommen des Kindes.
FLAG · Familienlastenausgleichsgesetz 1967
ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe gilt nicht als eigenes Einkommen des Kindes.