FLAG · Familienlastenausgleichsgesetz 1967
§ 38c FLAG
ABSCHNITT IIa ABSCHNITT römisch zwei a Familienhärteausgleich
Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat Richtlinien zu erlassen, in denen das Nähere bestimmt wird. Die Richtlinien sind im Amtsblatt zur Wiener Zeitung zu veröffentlichen.