§ 8 Errichtung eines Familienpolitischen Bei
Die Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder zu fassen; Stimmenthaltung ist möglich. Der Vorsitzende stimmt nicht mit.
Die Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder zu fassen; Stimmenthaltung ist möglich. Der Vorsitzende stimmt nicht mit.