Europäische Sozialcharta · Europäische Sozialcharta
§ 17 Europäische Sozialcharta
DAS RECHT DER MÜTTER UND DER KINDER AUF SOZIALEN UND WIRTSCHAFTLICHEN SCHUTZ
Um die wirksame Ausübung des Rechtes der Mütter und der Kinder auf sozialen und wirtschaftlichen Schutz zu gewährleisten, werden die Vertragsparteien alle hierzu geeigneten und notwendigen Maßnahmen treffen, einschließlich der Schaffung und Beibehaltung geeigneter Einrichtungen und Dienste.