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Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindest · Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit

§ 75 Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindest

Artikel 75.

ДействуетОфициальный текст

Enthält ein Übereinkommen, das später von der Konferenz angenommen wird und sich auf einen oder mehrere der im vorliegenden Übereinkommen behandelten Gegenstände bezieht, eine dahingehende Bestimmung, so verlieren die Bestimmungen des vorliegenden Übereinkommens, die im neuen Übereinkommen angeführt werden, gegenüber jedem Mitglied, welches das neue Übereinkommen ratifiziert hat, ihre Wirksamkeit von dem Zeitpunkt an, in dem das neue Übereinkommen für das betreffende Mitglied in Kraft tritt.