Hausbesorgergesetz · Hausbesorgergesetz
§ 29 HausbesorgergesetzBestehende Entgeltansprüche
Zum Bezugszeitraum: vgl. § 31 Abs. 5 idF BGBl. I Nr. 36/2000 .
Durch das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes werden bestehende, für den Hausbesorger günstigere Entgeltansprüche nicht berührt.