Soziale Sicherheit – Durchführung (Frank · Soziale Sicherheit – Durchführung (Frankreich)
§ 16 Soziale Sicherheit – Durchführung (Frank
Zahlung von Invaliditätspensionen
Die Bestimmungen des Kapitels 3 betreffend die Zahlung der Pensionen und Renten bei Alter oder Tod sind auch auf Invaliditätspensionen anzuwenden.