§ 15e VOGZuschuss zu den Energiekosten
Förderung von Projekten für Verbrechensopfer
Die Bestimmungen des § 638 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes gelten entsprechend auch für Bezieher einer einkommensabhängigen Zusatzleistung (§ 3a) nach dem Verbrechensopfergesetz, die oder deren Ehegatten keinen Anspruch auf eine Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung haben.
Ссылается на
- VOG § 3a
- VOG ст. 638