BRWO 1974 · Betriebsrats-Wahlordnung 1974
§ 55 BRWO 1974Passives Wahlrecht
4. ABSCHNITT Jugendvertrauensrat
Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die
1. am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
2. am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.
История изменений
- In Kraft seit 2012-05-01