Festsetzung einer Journaldienstzulage · Festsetzung einer Journaldienstzulage
§ 1 Festsetzung einer Journaldienstzulage
Den Beamten und Vertragsbediensteten, die im Bereich des Bundesministeriums für Inneres zu einem Journaldienst herangezogen werden, gebührt eine Journaldienstzulage nach Maßgabe der §§ 2 bis 5.
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- In Kraft seit 2012-09-01