AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
§ 38 AlVGAllgemeine Bestimmungen
Abschnitt 3 Notstandshilfe
Soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, sind auf die Notstandshilfe die Bestimmungen des Abschnittes 1 sinngemäß anzuwenden.
AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Abschnitt 3 Notstandshilfe
Soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, sind auf die Notstandshilfe die Bestimmungen des Abschnittes 1 sinngemäß anzuwenden.