§ 0 Einbeziehung freiberuflich selbständig E
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 23. Dezember 1978 über die Einbeziehung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger in die gesetzliche Sozialversicherung
StF: BGBl. Nr. 662/1978
Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 21 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, BGBl. Nr. 624/1978 , wird verordnet: