Soziale Sicherheit (Belgien) · Soziale Sicherheit (Belgien)
§ 36 Soziale Sicherheit (Belgien)
Artikel 36
Kinder im Sinne dieses Kapitels sind Personen, für die nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften Familienbeihilfen vorgesehen sind.
Soziale Sicherheit (Belgien) · Soziale Sicherheit (Belgien)
Artikel 36
Kinder im Sinne dieses Kapitels sind Personen, für die nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften Familienbeihilfen vorgesehen sind.