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BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

§ 164 BDG 1979Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung

Unterabschnitt B Universitätsprofessoren

ДействуетОфициальный текст

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren können durch schriftliche Erklärung, aus dem Dienststand ausscheiden zu wollen, ihre Versetzung in den Ruhestand frühestens mit Ablauf des Monats bewirken, in dem sie ihr 65. Lebensjahr vollenden. § 15b Abs. 4 bis 6 ist sinngemäß anzuwenden. Eine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung wird für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nur wirksam, wenn sie eine tatsächliche Verwendung im Bundesdienst von mindestens 18 Jahren aufweisen.

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  • In Kraft seit 2020-04-01