BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 172b BDG 1979Amtstitel
Unterabschnitt C Universitätsdozenten
Als Amtstitel ist „Außerordentlicher Universitätsprofessor“ vorgesehen.
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Unterabschnitt C Universitätsdozenten
Als Amtstitel ist „Außerordentlicher Universitätsprofessor“ vorgesehen.