BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 190 BDG 1979Anwendungsbereich
Unterabschnitt E LEHRER AN UNIVERSITÄTEN
Dieser Unterabschnitt ist auf Lehrer der Verwendungsgruppe L1 anzuwenden, die ausschließlich an Universitäten verwendet werden.
История изменений
- In Kraft seit 2004-01-01