BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 203c BDG 1979Verlautbarung
3. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung freier Lehrer-Planstellen
Die Ausschreibung ist in der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden.