BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 213d BDG 1979Mitarbeitergespräch und Teamarbeitsbesprechung
7. Unterabschnitt Dienstpflichten
Die §§ 45a und 45b sind auf Lehrer nicht anzuwenden.
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
7. Unterabschnitt Dienstpflichten
Die §§ 45a und 45b sind auf Lehrer nicht anzuwenden.