BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 22 BDG 1979Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges
Übertritt und Versetzung in den Ruhestand
Der Beamte, über den zweimal aufeinanderfolgend die Feststellung getroffen worden ist, daß er den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat, ist mit Rechtskraft der zweiten Feststellung entlassen. Der Rechtskraft der Feststellung ist die Endgültigkeit des Beurteilungsergebnisses im Sinne des § 87 Abs. 2 gleichzuhalten.
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