BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 252 BDG 1979Einteilung
10. Unterabschnitt BEAMTE DER ALLGEMEINEN VERWALTUNG UND BEAMTE IN HANDWERKLICHER VERWENDUNG
Für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind die Verwendungsgruppen A bis E, für die Beamten in handwerklicher Verwendung die Verwendungsgruppen P 1 bis P 5 vorgesehen.
История изменений
- In Kraft seit 1996-01-01