BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 277c BDG 1979Elektronische Verständigung
2a. Abschnitt Elektronische Zustellung
Die elektronische Verständigung hat zusätzlich zu den in § 35 Abs. 1 ZustG enthaltenen Angaben die Angaben über die Abholmöglichkeit der Zustellung über die Serviceplattform für Einzelpersonen, die mittels IKT-Lösungen für das Personalmanagement des Bundes betreut werden, zu enthalten.