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Soziale Sicherheit (Philippinen) · Soziale Sicherheit (Philippinen)

§ 19 Soziale Sicherheit (Philippinen)Artikel 19

ABSCHNITT IV ABSCHNITT römisch vier VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

ДействуетОфициальный текст

Zahlungen auf Grund dieses Abkommens sind nach Maßgabe der Vereinbarungen vorzunehmen, die diesbezüglich zwischen den Vertragsstaaten im Zeitpunkt der Überweisung gelten. Bestehen keine Vereinbarungen, so sind die Zahlungen in frei konvertierbarer Währung vorzunehmen.