Soziale Sicherheit (Philippinen) · Soziale Sicherheit (Philippinen)
§ 9 Soziale Sicherheit (Philippinen)Artikel 9
(Pensionen)
Hat eine Person nach den Rechtsvorschriften beider Vertragsstaaten Versicherungszeiten erworben, so sind diese für den Erwerb eines Leistungsanspruches zusammenzurechnen, soweit sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen.