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Soziale Sicherheit (Spanien) · Soziale Sicherheit (Spanien)

§ 29 Soziale Sicherheit (Spanien)

Artikel 29

ДействуетОфициальный текст

Die Familienbeihilfen, die nach österreichischen Rechtsvorschriften für Kinder gewährt werden, die sich ständig in Spanien aufhalten, betragen monatlich 600 Schilling für jedes Kind. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich um denselben Prozentsatz, um den sich in Österreich die Familienbeihilfen für ein Kind jeweils nach dem 1. Jänner 1978 erhöhen oder vermindern.