§ 4 Lehrpläne für technische, gewerbliche un
Bekanntmachung
Die in den Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993 , bekanntgemacht.
История изменений
- In Kraft seit 1993-10-16