BEA-Geo. · Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung
§ 9 BEA-Geo.Einsichtnahme
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Die vom Bundeseinigungsamt beschlossenen und in den Katastern abgelegten Mindestlohntarife, Satzungen, Lehrlingseinkommen und Heimarbeitstarife können während der Amtsstunden von jedem eingesehen werden.
История изменений
- In Kraft seit 2021-06-01