APSG · Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991
§ 25 APSGUnabdingbarkeit
ABSCHNITT V ABSCHNITT römisch fünf Gemeinsame Vorschriften und Schlußbestimmungen
Die Rechte, die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Bundesgesetzes zustehen, können durch Arbeitsvertrag oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden.