APSG · Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991
§ 28b APSGPersonenbezogene Ausdrücke
ABSCHNITT V ABSCHNITT römisch fünf Gemeinsame Vorschriften und Schlußbestimmungen
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.