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Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz · Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

§ 14 Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz Artikel 14

TEIL IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN TEIL römisch vier. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

ДействуетОфициальный текст

Durch dieses Übereinkommen wird das Übereinkommen über den Lohnschutz, 1949, in dem in Artikel 3 Absätze 6 und 7 vorgesehenen Ausmaß neugefaßt, doch kann das letztgenannte Übereinkommen weiterhin ratifiziert werden.