Soziale Sicherheit (Slowenien) · Soziale Sicherheit (Slowenien)
§ 0 Soziale Sicherheit (Slowenien)
die Republik Slowenien,
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 103/1998 (NR: GP XX RV 735 AB 810 S. 82. BR: AB 5523 S. 629. )
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. April 1998 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 38 Abs. 2 mit 1. Mai 1998 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.