AKWO · Arbeiterkammer-Wahlordnung
§ 2 AKWOZahl der Kammerräte
In den einzelnen Arbeiterkammern sind Kammerräte in nachstehend angeführter Anzahl zu wählen:
für die Vollversammlung der Arbeiterkammer für Wien
180 Kammerräte,
Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark
je 110 Kammerräte,
Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg
je 70 Kammerräte,
Burgenland
50 Kammerräte.
История изменений
- In Kraft seit 2008-08-01